MICHAEL Rechtsanwaelte

Darf ich auf der Angebotsseite mit dem Hinweis “versicherter Versand” werben ?

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 06.11.2007 – Az.: 315 O 888/07) ist die Werbung mit der Angabe „versicherter Versand“ irreführend und damit wettbewerbswidrig, da der Händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB ohnehin das Versandrisiko trägt (Beitrag). Der eBay-Händler sollte die Käufer deshalb in der Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Ware unabhängig von der gewählten Versandart auf Gefahr des Verkäufers versandt wird.