Ist die Werbung mit der Aussage “eBay-Gebühren trägt der Verkäufer” wettbewerbswidrig ?
Nach Auffassung des OLG Hamburg (Beschluss vom 12.09.2007 – Az. 5 W 129/07) stellt der Hinweis „ebay ich, Versand der Käufer“ einen nicht nur unerheblichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Es handele sich dabei um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da bereits aus den eBay-AGB verbindlich folge, dass der Verkäufer die eBay-Gebühren zu übernehmen habe. Das Kammergericht Berlin sieht in der Werbung “eBay ich, Versand der Verkäufer” demgegenüber nur dann einen Wettbewerbsverstoß, wenn sie eine besondere Aufmerksamkeit erziele und sich in irgendeiner Form von der übrigen Artikelbeschreibung des eBay-Händlers abhebe (Beschluss vom 09.11.07, Az. 5 W 304/07). Wir können daher jedem Händler nur davon abraten, bei eBay mit der Übernahme der eBay-Gebühren zu werben.