MICHAEL Rechtsanwaelte

Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen ?

Die Widerrufsfrist beginnt gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 erst in dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem dem Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt worden ist und er die Ware erhalten hat. Der in einer Widerrufsbelehrung verwendete Satz “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” wird überwiegend deshalb als wettbewerbswidrig angesehen (OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2007 – Az. 4 W 1/07; KG Berlin, Beschluss vom 5.12.2006 – Az. 5 W 295/06)