Wer muss die Hinsendekosten zahlen, wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht ?
Nach Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.09.2007 (Az. 15 U 226/07) hat der Verbraucher gegen den Unternehmer im Falle des Widerrufs einen Anspruch auf Erstattung Hinsendekosten. Ungeklärt ist bislang, ob der Unternehmer auch verpflichtet ist, in der Widerrufsbelehrung darauf hinzuweisen, dass die Hinsedekosten erstattet werden.