MICHAEL Rechtsanwaelte

Habe ich Anspruch auf Wertersatz, wenn ich die Ware auf Grund eines Widerrufs zurücknehmen muss ?

Das Landgericht Berlin sowie das Landgericht Karlsruhe haben entschieden, dass der eBay-Händler gegen den Verbaucher keinen Anspruch auf Ersatz des Wertverlustes geltend machen kann, der durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstanden ist. Die von nahezu allen eBay-Händlern verwendete Wertersatzklausel sei deshalb wettbewerbswidrig und abmahnfähig (Landgericht Berlin, Beschluss vom 15.03.2007,  –52 O 88/07-; Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 8.8.2007 – 13 O 76/07). Denn der Verbraucher werde nicht darauf hingewiesen, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht wegen Verschlechterung außer Betracht bleibe. Zwar haben in dieser Frage das OLG Hamburg (Urteil vom 19.06.2007 – Az. 5 W 92/07) und das Landgericht Flensburg  (Urteil vom 23.08.2006 – Az.: 6 O 107/06) eine andere Auffassung vertreten. Dies hilft den eBay-Händlern jedoch nicht weiter, da dem abmahnenden Mitbewerber der sog. “fliegende Gerichtsstand” zur Verfügung steht. D.h. er kann sich im Ergebnis aussuchen, bei welchem Gericht er seine Ansprüche geltend machen will.