MICHAEL Rechtsanwaelte

Darf ich in der Widerrufsbelehrung darauf hinweisen, dass unfreie Sendungen nicht angenommen werden ?

Das OLG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 17.01.2007 – Az. 312 O 929/06), dass die Klausel “Unfreie Sendungen werden nicht angenommen” wettbewerbswidrig ist und zur Abmahnung berechtigt. Händler, die eine solche Klausel nach wie vor in ihrer Widerrufsbelehrung verwenden, sollten die Klausel daher zur Vermeidung einer Abmahnung entfernen.