Kann ich abgemahnt werden, wenn ich die Käufer darum bitte, das Paket bei der Ausübung des Widerrufs ausreichend zu frankieren ?
Nein, zumindest nach der Auffassung des OLG Hamburg (Beschluss vom 20.4.2007) soll die bloße Bitte des Verkäufers an den Verbraucher, das Paket bei der Ausübung des Widerrufs ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellen und somit auch nicht zur Abmahnung berechtigen (Beitrag).