MICHAEL Rechtsanwaelte

Darf ich die Widerrufsbelehrung bei eBay mittels einer Grafikdatei einblenden lassen ?

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Darstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Angebotsseite bei eBay in Form einer externen Grafik wettbewerbswidrig ist (Beschluss vom 06.11.2007 – Az. 6 W 203/06). Die Einblendung der Widerrufsbelehrung mittels einer externen Grafikdatei werde den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn das Angebot auch über einen WAP-Zugang erreichbar sei. Die Widerrufsbelehrung werde dann nämlich aus technischen Gründen nicht angezeigt,  wenn auf das Angebot mittels der WAP-Technik zugegriffen werde. Ein Wettbewerbsverstoß liege daher jedenfalls dann vor, wenn der Betreiber der eBay-Plattform für das entsprechende WAP-Portal ausdrücklich wirbt. Der eBay-Händler sollte daher in Zukunft darauf achten, sämtliche Verbraucherinformationen direkt in den Quelltext bei eBay einzubinden.