MICHAEL Rechtsanwaelte

Wie müssen die Rohstoffe bezeichnet werden ?

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz  1 TextilkennzG sind in der Rohstoffgehaltsangabe die in der Anlage 1 des TextilkennzG festgelegten Bezeichnungen zu verwenden. Die Anlage 1 enthält eine Liste der festgelegten Bezeichnungen, welche ohne Abweichungen verwendet werden müssen.