BGH: Urteil gegen den Mörder von Carolin rechtskräftig
Das Landgericht Rostock hat den Angeklagten Maik S. wegen Mordes in Tateinheit mit Geiselnahme mit Todesfolge und mit Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der Angeklagte hatte, nachdem gegen ihn gerade eine siebenjährige Freiheitsstrafe wegen Geiselnahme, Vergewaltigung u. a. vollstreckt worden war, die 16-jährige Carolin, die mit ihrem Fahrrad unterwegs war, in einen Wald verschleppt, sie vergewaltigt und danach getötet.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 9. Mai 2006 – 4 StR 105/06
Landgericht Rostock, Urteil vom 15. November 2005 – 11 Ks 19/05
Karlsruhe, den 16. Mai 2006
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