MICHAEL Rechtsanwaelte

Bundestag beschließt Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit

Dem Missbrauch von Leiharbeit durch unerwünschte sogenannte Drehtür-Effekte auf Kosten der Stammbeschäftigten schiebt nun der Gesetzgeber künftig einen Riegel vor. Der Bundestag beschloss am 24. März 2011 einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. Eine darin enthaltene «Drehtür-Klausel» soll verhindern, dass Beschäftigte entlassen und als Zeit- oder Leiharbeiter im selben Unternehmen oder einem Firmenableger zu schlechteren Bedingungen umgehend wieder eingestellt werden. Zugleich hat man die Einführung eines Mindestlohnes für die Zeit- und Leiharbeit beschlossen. Die der Vergangenheit hatte ein namhafter Drogeriediscounter mit solchen «Drehtür»-Praktiken Schlagzeilen gemacht. Deswegen wird das Gesetz auch «Lex Schlecker» genannt.

Außerdem hat der Bundestag mit Blick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zum 01. Mai 2011 zugleich die Einführung eines Mindestlohnes für die Zeit- und Leiharbeit beschlossen. Die allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze liegt dann bei 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten. In der Zeitarbeit sind derzeit etwa eine Million Menschen beschäftigt. Dies ist ein neuer Höchststand.

Autor: RA und Notar Guido Fuchs, Fachanwalt für Arbeitsrecht

« »