BGH: Sportwetten-Werbung
29. Oktober 2004Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern unter Wiederherstellung des Verbotsauspruchs durch das Landgericht die vom Freistaat Bayern für Sportwetten ausgesprochene Werbung: „Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto“ als irreführende Alleinstellungswerbung beurteilt.