MICHAEL Rechtsanwaelte

eBay: Widerrufsbelehrung als Grafik ist wettbewerbswidrig

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Darstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Angebotsseite bei eBay in Form einer externen Grafik wettbewerbswidrig ist (Beschluss vom 06.11.2007 – Az. 6 W 203/06). Die Einblendung der Widerrufsbelehrung mittels einer externen Grafikdatei werde den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn das Angebot auch über einen WAP-Zugang erreichbar sei. Die Widerrufsbelehrung werde dann nämlich aus technischen Gründen nicht angezeigt,  wenn auf das Angebot mittels der WAP-Technik zugegriffen werde. Ein Wettbewerbsverstoß liege daher jedenfalls dann vor, wenn der Betreiber der eBay-Plattform für das entsprechende WAP-Portal ausdrücklich wirbt.

Ob die Entscheidung auch dann gilt, wenn der Händler bei eBay keinen Hinweis auf die Nutzung der WAP-Technik erteilt hat, hat das OLG offen gelassen. Die eBay-Händler sollten aber dennoch in Zukunft darauf achten, sämtliche Verbraucherinformationen direkt in den Quelltext bei eBay einzubinden. 

Wir beraten Sie gerne, wie man im Internet und insbesondere bei eBay rechtssicher wirbt. Eine erste rechtliche Orientierung ermöglichen Ihnen unsere FAQ zum Thema Abmahnung bei eBay.

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