EU: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Marktes für Online-Inhalte
Die Europäische Kommission hat am 28. Juli 2006 eine öffentliche Konsultation darüber eingeleitet, wie das Wachstum eines wirklichen EU-Binnenmarktes für digitale Online-Inhalte wie Filme, Musik und Spiele gefördert werden kann. Die Kommission will die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und die grenzüberschreitende Bereitstellung vielfältiger Dienste für Online-Inhalte fördern. Darüber hinaus will sie feststellen, wie europäische Technologien und Geräte auf den Märkten für kreative Online-Inhalte erfolgreich sein können. Die Beiträge zu dieser Konsultation werden eine Mitteilung der Kommission über Inhalte Online, die Ende dieses Jahres angenommen werden soll, mitgestalten. Antwortfrist ist der 13. Oktober 2006.
„Die Online-Bereitstellung von Inhalten, etwa von Filmen, Musik und Spielen, trägt nicht nur dazu bei, dass die Kultur Europas besser zugänglich wird, sondern ist auch eine riesige Chance für die Hersteller von Multimedia-Inhalten, ihre Märkte zu expandieren,“ erklärte Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien. „Der einfache Zugang zu Online-Inhalten und ihre sichere Verbreitung sind eine äußerst wichtige Herausforderung. Ich erwarte von der heute eingeleiteten Konsultation, dass durch sie noch vorhandene Hindernisse für eine wettbewerbsfähige, gesamteuropäische Branche für Online-Inhalte, die die EU angehen muss, deutlich aufgezeigt werden. Nur ein grenzüberschreitender Markt für Online-Inhalte, auf dem die Autoren, Künstler und Schaffenden eine gerechte Belohnung für ihr Talent und ihr Können erhalten, wird es der europäischen Inhalte-Industrie ermöglichen, mit anderen Kontinenten im Wettbewerb zu bestehen.“
Die öffentliche Konsultation „Inhalte Online im europäischen Binnenmarkt“, die die Kommission heute eingeleitet hat, soll den Weg für einen wirklichen EU-Binnenmarkt für die Bereitstellung digitaler Online-Inhalte bereiten. Online-Inhalte können für das Wachstum der europäischen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Medien eine entscheidende Rolle spielen. Das Volumen der westeuropäischen Plattformen und Märkte für die gemeinsame Nutzung von Online-Inhalten dürfte sich bis 2008 verdreifachen (der Anteil der Nutzer/Schaffenden dürfte sich dabei verzehnfachen). Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Entwicklung auf die gesamte IKT-Branche, die heute bereits 8 % des Bruttoinlandsprodukts der EU ausmacht, in erheblichem Umfang auswirken wird.
In der Konsultation der Kommission über Inhalte Online werden u. a. folgende Fragen gestellt: Welche wirtschaftliche und regulatorische Hindernisse gibt es für Online-Inhalte-Dienste im europäischen Binnenmarkt? Wie ist die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Branche für Online-Inhalte im Vergleich mit der anderer Regionen auf der Welt? Würden kreative Unternehmen von europaweiten oder gebietsübergreifenden Lizenzen und Genehmigungen profitieren? Sind Fortschritte bei der Interoperabilität der Systeme für den digitalen Urheberrechtsschutz in Europa erforderlich? Die heute eingeleitete Konsultation folgt auf frühere Initiativen der Kommission, einen einheitlichen europäischen Markt für die Bereitstellung von Online-Musikdiensten (siehe IP/05/1261) zu entwickeln.
Hintergrund des Starts der Konsultation der Kommission über Inhalte Online ist das schnelle Zusammenwachsen der audiovisuellen Medien, Breitbandnetze und elektronischen Geräte. Durch die Verfügbarkeit und die Verbreitung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandverbindungen ist es für Verbraucher einfacher, nicht nur Zugang zu einem breiteren Spektrum an kreativen digitalen Inhalten zu erhalten, das vor zehn Jahren unvorstellbar gewesen wäre, sondern auch selbst Inhalte zu schaffen. Gleichzeitig versetzt die Breitbandtechnologie durch ihre Fähigkeit, große Datenmengen abzuwickeln, europäische Unternehmen in die Lage, neue Inhalte und Dienste anzubieten und weitere Märkte zu entwickeln.
Die Schaffung eines offenen, wettbewerbsfähigen Binnenmarktes für Online-Inhalte ist eines der zentralen Ziele der EU-Initiative „i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“, die von der Kommission am 1. Juni 2005 auf den Weg gebracht wurde (siehe IP/05/643). Im Juli 2005 hatten führende Vertreter der IKT- und der Medienbranche vereinbart, mit der Kommission an einer „Agenda zur Entwicklung der digitalen Wirtschaft Europas“ zu arbeiten, in dem die Förderung von Märkten für Medieninhalte durch den effektiven Schutz von Rechten, Lizenzvereinbarungen und die Förderung der rechtmäßigen Nutzung der Inhalte ein vorrangiges Anliegen war (siehe IP/05/900). Ein erstes konkretes Beispiel dafür, wie die Herausforderungen, die sich der Branche für Multimedia-Inhalte stellen, angegangen werden können, ist die Europäische Charta für die Entwicklung und Einführung von „Film Online“, die im Mai 2005 von der Kommissarin Reding initiiert und am 23. Mai 2006, dem Europa-Tag des 59. Filmfestivals von Cannes, von Filmemachern und Unternehmensführern verabschiedet wurde (siehe IP/06/672).
Die Konsultation zu Inhalte Online, die heute begonnen hat, soll auch die Ansichten von Beteiligten zu Selbstregulierungsinitiativen wie der Charta Film Online aufzeigen, bewerten, ob die Initiative als Vorbild für ähnliche Initiativen für andere Online-Inhalte dienen könnte, und evaluieren, ob Rechtsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind, um die Vollendung eines echten, grenzenlosen EU-Markts für Online-Inhalte zu gewährleisten.
Die Antwortfrist für die Konsultation zu Inhalte Online, die der Industrie – vor allem Anbietern von Inhalte- und Internet-Diensten –, Verbrauchern – insbesondere aus der „Internet-Gemeinde“ –, Aufsichtsbehörden und allen interessierten Kreisen offen steht, ist der 13. Oktober 2006.
Weitere Informationen über die öffentliche Konsultation und das Konsultationspapier können unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/comm/avpolicy/other_actions/content_online/index_en.htm
« KG Berlin: Kein Anspruch Prominenter auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem Alltag OLG Karlsruhe: Bankenstreit um Geldautomatennutzung durch Kunden anderer Banken »