FAQs
Wir beraten Sie in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten – ob im Familienrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht sowie allen anderen Bereichen des Immobilienrechts, Vertragsrecht, Erbrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Einen Notar benötigen Sie immer dann, wenn das Gesetz es vorschreibt oder wenn Sie rechtliche Sicherheit herstellen möchten.
Zwingend benötigen Sie einen Notar bei:
- Immobilien
- Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen
- Auflassung und Grundbucheintrag
- Bestellung einer Grundschuld oder Hypothek
- Familien- und Erbrecht
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Erbverträge
- Notarielle Testamente (als Alternative zum handschriftlichen Testament)
- Gesellschaftsrecht
- Gründung bestimmter Firmen
- Satzungsänderungen
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Kapitalerhöhungen
- Weitere Fälle
- Bestimmte Vollmachten (z. B. Immobilienvollmachten)
- Schuldanerkenntnisse mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung
Sinnvoll, aber nicht zwingend
In diesen Fällen ist ein Notar nicht vorgeschrieben, kann jedoch vor rechtlichen Fehlern und späteren Streitigkeiten schützen:
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Komplexe Schenkungen
- Trennungs- oder Vermögensvereinbarungen
- Regelungen zur Unternehmensnachfolge
- Verträge mit hohem wirtschaftlichem Risiko
Einen Rechtsanwalt sollten Sie einschalten, sobald rechtliche Risiken, Unsicherheiten oder konkrete Nachteile drohen. Typische Fälle lassen sich gut einordnen:
Zwingend oder dringend empfehlenswert
Hier sollten Sie nicht abwarten:
- Bei Konflikten oder Streit
- Sie haben eine Abmahnung, Kündigung, Klage oder einen Mahnbescheid erhalten
- Es droht ein Gerichtsverfahren oder Fristen laufen
- Streit mit Arbeitgeber, Vermieter, Mieter, Geschäftspartner oder Behörden
- Bei wichtigen Erklärungen
- Kündigungen (Arbeitsverhältnis, Mietvertrag, Geschäftsbeziehungen)
- Aufhebungsverträge oder Abfindungsregelungen
- Vergleichsangebote oder Schuldanerkenntnisse
- Bei Fristen und Verjährung
- Wenn Fristen gesetzt wurden oder zu laufen beginnen
- Bei drohendem Anspruchsverlust durch Verjährung
- Ein Anwalt kann aber auch präventiv eingeschaltet werden, also vor Vertragsabschluss
- Prüfung oder Gestaltung wichtiger Verträge (z. B. Arbeits-, Miet-, Kauf-, Gesellschaftsverträge)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Wettbewerbs-, Geheimhaltungs- oder Haftungsregelungen
- Bei besonderen Lebenslagen
- Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht
- Erbauseinandersetzungen oder Pflichtteilsansprüche
- Verkehrsunfälle mit Personenschäden
- Strafrechtliche Vorwürfe (hier möglichst früh!)
Faustregel
Sobald Geld, Fristen, Verträge oder ein Konflikt im Spiel sind – lieber frühzeitig einen Rechtsanwalt einschalten.
Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt dient dazu, Ihre Situation rechtlich einzuordnen und das weitere Vorgehen zu klären. Der Ablauf ist in der Regel strukturiert und überschaubar.
1. Vorbereitung
Vor dem Termin sollten Sie:
- den Sachverhalt zeitlich geordnet zusammenstellen
- relevante Unterlagen mitbringen (Verträge, Schreiben, E-Mails, Bescheide, Fristen)
- sich überlegen, welches Ziel Sie verfolgen (z. B. Einigung, Klage, Abwehr)
2. Schilderung Ihres Anliegens
Zu Beginn schildern Sie:
- was passiert ist
- seit wann
- wer beteiligt ist
- welche Schreiben oder Fristen es gibt
Der Anwalt stellt Rückfragen, um den Sachverhalt rechtlich vollständig zu erfassen.
3. Rechtliche Ersteinschätzung
Anschließend erhalten Sie:
- eine erste rechtliche Bewertung
- Hinweise zu Chancen und Risiken
- mögliche Handlungsoptionen (z. B. außergerichtlich, Klage, Vergleich)
Das Gespräch ist keine bloße Auskunft, sondern bereits eine rechtliche Beratung.
4. Kostenklärung
Der Anwalt informiert Sie über:
- die Kosten des Erstgesprächs
- mögliche weitere Gebühren
- ob Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommen
5. Entscheidung über das weitere Vorgehen
Am Ende entscheiden Sie:
- ob der Anwalt beauftragt werden soll
- welche nächsten Schritte erfolgen
- welche Unterlagen ggf. nachzureichen sind
Sie sind zu keiner weiteren Beauftragung verpflichtet.
Je klarer Sie Ihr Anliegen schildern und Unterlagen vorbereiten, desto mehr Nutzen haben Sie vom Erstgespräch.
Für ein Erstgespräch bei uns sollten Sie alle Unterlagen mitbringen, die den Sachverhalt betreffen.
Grundsätzlich immer sinnvoll
- Rechtsschutzversicherungsunterlagen (Police, Versicherungsnummer)
- Chronologische Stichpunktliste zum Sachverhalt
- Notierte Fristen oder Termine
- Kontaktdaten der Gegenseite
Je nach Rechtsgebiet sollten Sie folgendes mitbringen:
- Allgemeine Streitfälle
- Schriftverkehr (Briefe, E-Mails, WhatsApp, Einschreiben)
- Verträge, Vereinbarungen, AGB
- Mahnungen, Abmahnungen, Kündigungen
- Bescheide oder Schreiben von Behörden
- Gerichtspost (Klagen, Mahnbescheide)
- Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag
- Kündigung oder Abmahnung
- Gehaltsabrechnungen
- Zeugnisse
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
- Miet- & Immobilienrecht
- Mietvertrag
- Übergabeprotokolle
- Nebenkostenabrechnungen
- Kündigungsschreiben
- Schriftverkehr mit Vermieter oder Mieter
- Familienrecht
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
- Ehevertrag
- Unterhaltsvereinbarungen
- Trennungs- oder Scheidungsunterlagen
- Erbrecht
- Testament oder Erbvertrag
- Sterbeurkunde
- Schriftverkehr mit Miterben oder Nachlassgericht
- Verkehrsrecht
- Unfallbericht
- Polizeiprotokoll
- Fotos vom Unfall
- Versicherungsunterlagen
- Kostenvoranschläge oder Gutachten
Die Kanzlei befindet sich direkt in Gevelsberg, fahrtechnisch gut angebunden an die B7 und fußläufig aus der Stadt erreichbar.
Direkt gegenüber von unserem Gebäude befindet sich ein großer Parkplatz, auf dem Sie unsere speziell ausgewiesenen Mandantenparkplätze finden.
Die Kanzlei ist barrierefrei mit Fahrstuhl erreichbar.
Sie können gerne alles vorab senden, so dass wir uns vorab schon einmal ein Bild machen können – bitte achten Sie darauf, dass wir nur E-Mail-Anhänge im PDF-Format öffnen.
Sie bekommen bei uns auch kurzfristig Termine, vor allem in fristgebundenen Sachen (z.B. nach Erhalt einer Kündigung im Arbeitsrecht). In der Regel besteht auch vorab die Möglichkeit eines Rückrufes am gleichen Werktag.