Frist zur Erklärung des Widerrufs bei älteren Immobiliendarlehen läuft ab!
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass am Mittwoch, 22. Juni 2016, um genau 0:00 Uhr das Widerrufsrecht für bis 10. Juni 2010 abgeschlossene Immobiliendarlehen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt.
Nun ist rasches Handeln gefragt, wenn Sie sich alle Möglichkeiten offenhalten möchten.
Wir überprüfen Ihre Widerrufsbelehrung auf Fehler und geben Ihnen eine rechtliche Einschätzung der Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung.
Sprechen Sie uns hierzu, gerne auch telefonisch, einfach an, damit wir Ihnen die Einzelheiten (Kosten der Prüfung, einzureichende Unterlagen, etc.) näher erläutern können.
Ihr Ansprechpartner: RA Marius Mell
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