MICHAEL Rechtsanwaelte

GEMA: Regierungsentwurf bedroht Künstlerinteressen

Musikorganisationen fordern den Bundestag auf, den Urheberrechtsschutz in Deutschland nicht zu gefährden

Nach der Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel während ihres China-Besuchs, beim Urheberrechtsschutz “hart und klar” zu bleiben, haben der Deutsche Musikrat, die GEMA und die GVL an die Mitglieder des Deutschen Bundestages appelliert, diese Grundsätze auch in Deutschland zu beherzigen. Würde der heute im Bundestag in erster Lesung beratene Regierungsentwurf zum „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Korb 2) unverändert umgesetzt, käme dies einer Enteignung der Kreativen gleich.

In den vergangenen Wochen haben der Deutsche Musikrat, der mit acht Millionen Mitgliedern weltweit größte nationale Musikdachverband, die GEMA als älteste deutsche Verwertungsgesellschaft und die GVL als Verwertungsgesellschaft der ausübenden Künstler und der Plattenindustrie mehrfach gefordert, die in ihren Kernbereichen noch von der früheren Bundesregierung formulierte Urheberrechtsnovelle in dieser Form zu verhindern.

Besonders die vorgesehene Beschränkung der Entgelte für die private Vervielfältigung von künstlerischen Werken hätte nach Ansicht der Organisationen katastrophale Auswirkungen. Allein bei den Vergütungen im Bereich Kopiergeräte (DVD-/CD-Brenner, Bildaufzeichnungsgeräte) ist nach jüngsten Berechnungen ein Rückgang von annähernd 60 Prozent zu erwarten.

Seit 1985 müssen Hersteller und Importeure von Geräten und Speichermedien pauschale Vergütungen entrichten, die von einer gemeinsamen Institution aller deutschen Verwertungsgesellschaften an die Urheber und Leistungsschutzberechtigten (ZPÜ: Zentralstelle für private Überspielrechte) weitergeleitet werden. Damit soll ein Ausgleich geschaffen werden zwischen den Interessen der Künstler und Produzenten, der Herstellerindustrie und den Interessen der Bürger, urheberrechtlich geschützte Werke zum persönlichen Gebrauch vervielfältigen zu können.
Die Bundesregierung plant nun, die Privatkopie einerseits weiterhin zu erlauben, die dafür geschuldete Abgabe im Ergebnis aber drastisch abzusenken.

Der Generalsekretär des Deutschen Musikrates, Christian Höppner, bezeichnete diese Bedrohung als Konsequenz eines unverantwortlichen Irrweges, der dazu führe, dass in Deutschland die Einkommenssituation gerade derjenigen gefährdet wird, die mit ihrer kreativen Kraft die Grundlage für die vielfältige Musikkultur und Musikwirtschaft in Deutschland bilden.

Mit Hinweis auf die deutlichen Worte der Bundeskanzlerin in China forderte der Sprecher des GEMA-Vorstandes, Jürgen Becker, auf der heutigen Mitgliederversammlung der GEMA in Berlin den Bundestag auf, gerade im eigenen Land mit gutem Beispiel voran zu gehen und den Schöpfern musikalischer Werke den ihnen zustehenden Schutz nicht zu versagen.

Gerade vor dem Hintergrund der seit Jahren schon ständig ansteigenden Vervielfältigungen – zwischen 2000 und 2005 stieg die Zahl der privat kopierten CDs von 133 Mio. auf 439 Mio., während die Zahl der verkauften Original-CDs von 195 Mio. auf 124 Mio. sank – forderten die Geschäftsführer der GVL, Tilo Gerlach und Peter Zombik, die Privatkopie müsse die Ausnahme bleiben, die dadurch genutzten Rechte müssten angemessen vergütet werden. Es sei eine schleichende Enteignung, wenn nun auch noch die sowieso schon geringen Vervielfältigungsvergütungen weiter reduziert würden.

GEMA-Mitglieder verabschieden Resolution gegen geplante Urheberrechtsnovelle
Nachhaltiger Appell an Bundeskanzlerin Merkel, Autorenrechte auch in Deutschland zu wahren

Am Vortag der ersten Lesung des „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Korb 2) im Bundestag haben die Mitglieder der GEMA auf der Jahreshauptversammlung in Berlin einstimmig eine Resolution gegen die urheberfeindlichen Regelungen der geplanten Urheberrechtsnovelle verabschiedet. Vorstandssprecher Prof. Dr. Jürgen Becker rief Bundeskanzlerin Merkel dazu auf, die Existenzgrundlage der Musikautoren nicht zu gefährden und auch künftig in Deutschland das geistige Eigentum der Kreativen zu schützen.

Besonders die vorgesehene Beschränkung der Vergütungen für die private Vervielfältigung von künstlerischen Werken hat nach Berechnungen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) katastrophale Auswirkungen. Allein bei den Vergütungen im Bereich Kopiergeräte (DVD-/CD-Brenner, Bildaufzeichnungsgeräte) ist ein Rückgang von 58 % oder 54,3 Mio. Euro zu erwarten.

In ihrer Resolution fordern die in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger Bundeskanzlerin Merkel, die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat dazu auf,

* durch gesetzliche Regelungen auch künftig die schöpferischen Menschen als Garanten der kulturellen Vielfalt in Deutschland und Europa zu schützen
* die urheberfeindlichen und in Teilen verfassungswidrigen Regelungen des Gesetzesvorhabens zu korrigieren
* sich der Verantwortung für den Schutz des Urhebers nicht zu entziehen und sicher zu stellen, dass die Urheber in der Lage sind, die Höhe der Vergütungen auf gleicher Augenhöhe mit der Industrie zu verhandeln, und ihnen nicht von Beginn an Beschränkungen aufzuerlegen
* nicht die Interessen der Industrie an der Erzielung wirtschaftlicher Gewinne höher zu bewerten als den berechtigten Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung
* die massiven Einkommenseinbußen für Komponisten, Textdichter und Musikverleger im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung zu verhindern
* das falsche politische Signal zu verhindern, das entsteht, wenn einerseits Bürger dazu aufgerufen werden, durch ihre persönliche Kreativität die wirtschaftliche Krise unseres Landes zu bewältigen, und andererseits gerade diejenigen geschädigt werden, die mit ihrer schöpferischen Kraft erst alle weiteren Stufen der Wertschöpfungskette auf dem Gebiet der Musik-Kultur ermöglichen
* das fortschreitende Missverhältnis zwischen qualitativ und quantitativ ansteigender Musiknutzung und stagnierender Entlohnung der Urheber nicht zu verschlimmern, sondern aufzuheben.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung der GEMA in Berlin wurde der Aufsichtsrates neu gewählt. Für die kommenden drei Jahre gehören die Komponisten Prof. Christian Bruhn (Aufsichtsratsvorsitzender), Klaus Doldinger, Jörg Evers, Prof. Dr. Enjott Schneider, Prof. Lothar Voigtländer, Dr. Ralf Weigand, Prof. Dr. h.c. Wolfgang Rihm (Stellvertreter) und Prof. Manfred Schoof (Stellvertreter); die Textdichter Frank Dostal (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Burkhard Brozat, Egon Louis Frauenberger, Stefan Waggershausen, Frank Ramond (Stellvertreter) und Hans-Ulrich Weigel (Stellvertreter) sowie die Verleger Karl-Heinz Klempnow (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Rolf Budde, Peter Ende, Prof. Klaus-Michael Karnstedt, Dagmar Sikorski, Dr. Peter Hanser-Strecker (Stellvertreter) und Gabriele Schulze-Spahr (Stellvertreter) an. Die Ehrenmitgliedschaft der GEMA wurde an den Erfolgsautor Kurt Hertha (Ich möcht gern an Biersee, Tanze mit mir in den Morgen, Ganz in Weiß) verliehen.

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