Immobilienkreditverträge oftmals fehlerhaft aufgrund mangelhafter Widerrufsbelehrung
Immobilienkreditverträge oftmals fehlerhaft aufgrund mangelhafter Widerrufsbelehrung! – Rückabwicklung durch Widerruf möglich!
Die große Mehrzahl der seit 2002 abgeschlossenen Kreditverträge weist massive Fehler in der Widerrufsbelehrung auf. Dies hat zur Folge, dass ein Widerruf unter Umständen auch nach vielen Jahren noch möglich ist.
Auf Grund der derzeit niedrigen Zinsphase kann ein Widerruf viel Geld sparen. So könnten verhältnismäßig hoch verzinste Darlehen auf den derzeit günstigen, niedrigen Zinssatz für Immobilienkredite umgestellt werden oder einfach mit Sparguthaben abgelöst werden, was bei den derzeit herrschenden Zinsen für Spareinlagen wohl ebenfalls sinnvoll erscheinen könnte.
Doch Vorsicht, bei einem Widerruf sind die beidseitig gewährten Leistungen zurück zu gewähren. Unter anderem ist innerhalb von 30 Tagen nach Widerruf die ursprüngliche Darlehenssumme an den Kreditgeber zu zahlen. Es müsste demnach unter Umständen für eine Anschlussfinanzierung gesorgt sein…
Zur Beurteilung, ob ein Widerruf Ihres Kreditvertrages möglich ist, bedarf es einer gründlichen Prüfung des Kreditvertrages auf Mängel.
Gerne werden wir die Prüfung Ihres Kreditvertrages vornehmen und Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung geben. Sprechen Sie uns hierzu, gerne auch telefonisch, einfach an, damit wir Ihnen die Einzelheiten (Kosten der Prüfung, einzureichende Unterlagen, etc.) näher erläutern können.
Herr Rechtsanwalt Mell ist für Sie der zuständige Ansprechpartner.
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