MICHAEL Rechtsanwaelte

Welche Informationen sind im Impressum aufzunehmen ?

Das Impressum muss zunächst die Angabe des Namens und der Anschrift des Händlers enthalten. Zudem ist die  Angabe einer E-Mail-Adresse vorgeschrieben. Ist der Betreiber der Website in ein Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist überdies die Registernummer aufzunehmen. Schließlich besteht eine Verpflichtung zur Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes (UStG).