MICHAEL Rechtsanwaelte

Information für unsere Mandanten

Abschaffung der Eigenheimzulage erfordert schnelles Handeln. In den vergangenen Jahren stand die Abschaffung der Eigenheimzulage bereits mehrfach zur Diskussion. Nunmehr ist der Wegfall der staatlichen Förderung beschlossene Sache. Wer trotzdem noch in den Genuss der Zulage kommen will, muss sich beeilen. Stichtag ist der 31.12.2005.

Hauskäufer müssen bis zum 31.12.2005 den notariellen Kaufvertrag unterschrieben haben. Wer ein Haus neu bauen möchte, muss bis zu diesem Stichtag den Bauantrag gestellt haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Eigenheimzulage für volle acht Jahre gezahlt.

Ratsam ist in jedem Fall ein vorheriges Gespräch mit dem Bauamt in der jeweiligen Kommune. Es ist zu klären, welche Unterlagen erforderlich sind, damit das Bauamt den Bauantrag akzeptiert (Öffnungszeiten zum Jahresende beachten!).

Abgestellt wird auf dem Zeitpunkt, in dem der Bauantrag bei der Kommune eingeht. Im Zweifel sollte der Bauantrag persönlich vorbei gebracht werden. Den Eingang des Antrags sollte sich der Bürger dann schriftlich bestätigen lassen.

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