MICHAEL Rechtsanwaelte

JM LSA: Rauchverbot vor Gerichtssälen

Sachsen-Anhalts Justizministerium will den Nichtraucherschutz verbessern. In den öffentlichen Bereichen der Gerichtsgebäude wird darum das Rauchen künftig untersagt sein. Das kündigte Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb an. Das Ministerium erarbeite derzeit einen entsprechenden Erlass für die Gerichte des Landes. „Das ist ein Beitrag zum Nichtraucherschutz“, so Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb, die die derzeit geführte Debatte über Rauchverbote im öffentlichen Räumen ausdrücklich begrüßte.

Bisher ist die Praxis in den Gerichten unterschiedlich. Während zum Beispiel vor den Gerichtssälen im Justizzentrum Halle bereits Rauchverbot herrscht, darf anderswo auf Gerichtsfluren geraucht werden.

Die geplante Regelung betrifft öffentliche Bereiche wie die Wartezonen vor den Gerichtssälen. In den Büros darf, wo dies bisher gestattet ist, dagegen auch weiter geraucht werden. Kolb betonte, sie würde sich wünschen, auch hier würde auf das Rauchen verzichtet. Dies lasse sich aber nicht anweisen. Sie ermutigte, an den einzelnen Gerichten entsprechende Regelungen zu vereinbaren.

Hintergrund:

Die Mehrheit der Deutschen will den blauen Dunst aus öffentlichen Räumen verbannen und fordert dort ein Rauchverbot. Das ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag des „Stern“. Am deutlichsten sprechen sich die Befragten für ein Rauchverbot in Zügen aus: Drei Viertel wollen dort keinen Qualm. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, prüft Möglichkeiten für ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten. Sie setzt auf die freiwillige Vereinbarung mit dem Gaststättenverband. In Sachsen-Anhalt greift  ab August ein generelles Rauchverbot in Nahverkehrszügen.

 

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