MICHAEL Rechtsanwaelte

JM LSA: Sachsen-Anhalt prüft neues Modellprojekt „Schülergericht“

In Sachsen-Anhalt könnten im Rahmen eines Modellprojekts schon bald Schüler über Schüler richten. Justizministerin Prof. Angela Kolb kündigte am Freitag im Landtag die Prüfung eines entsprechenden Modellversuchs „Schülergericht“ an, der wissenschaftlich begleitet werden soll. „Jugendkriminalität ist ein ernstzunehmendes Problem. Daher müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, sie zu verhindern“, sagte Kolb vor dem Landtag. „Die Idee der Errichtung von Schülergerichten könnte einen Beitrag dazu liefern.“ Schülergerichte werden bereits in mehreren Bundesländern als spezielles Verfahren im Jugendstrafrecht angewendet.

Befürworter versprechen sich viel von dieser Methode. Jugendlichen sei die Meinung Gleichaltriger oft besonders wichtig. Deshalb führe die Reaktion von Altersgenossen zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit der Tat und bewirke eine Verhaltensänderung, argumentieren sie. Allerdings ist die Durchführung von Schülergerichten sehr personalintensiv und Kritiker verweisen auf komplizierte rechtliche Fragen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit. Sachsen-Anhalts Justizministerium wertet jetzt Erfahrungen anderer Bundesländer mit Schülergerichten aus. Dann soll in Abstimmung mit Staatsanwälten, Richtern und dem Kultusministerium ein landesspezifisches Konzept erstellt werden.

Bisher besteht in Sachsen-Anhalt im Rahmen der so genannten Diversion die Möglichkeit, dass Jugendstaatsanwälte im Bereich minder schwerer Straftaten Jugendlicher das Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung einstellen. Diese Einstellung kann von der Erfüllung bestimmter erzieherischer Maßnahmen abhängig gemacht werden. Kommt der Jugendliche der Auflage nach, wird das Verfahren eingestellt. In diesem Zusammenhang komme die Beteiligung des so genannten Schülergerichts in Betracht, sagte Kolb. So könne der Jugendstaatsanwalt – gegebenenfalls auf Vorschlag der Polizei – entscheiden, welche jugendlichen Straftäter für ein Verfahren vor dem Schülergericht geeignet sind. Sind der Beschuldigte und seine Erziehungsberechtigten einverstanden, führen speziell geschulte Jugendliche unter Anleitung eines Sozialpädagogen mit dem Beschuldigten ein Gespräch durch und legen eine Sanktion für die Tat fest – zum Beispiel die Teilnahme am Verkehrsunterricht. Kommt der Beschuldigte dem nach, wird der Staatsanwalt das Verfahren einstellen.

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