BGH: «Kannibale von Rotenburg» in Revision
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Armin Meives wird erneut den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Seine Anwälte haben am 16.05.2006 fristgerecht Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt eingelegt. So der Verteidiger Harald Ermel am 19.05.2006.
Verurteilung aufgrund Lustmordes
Das LG hatte den 44-jährigen Meives am 09.05.2006 wegen Lustmordes verurteilt, nachdem er im März 2001 einen Ingenieur aus Berlin entmannt, getötet und schließlich Teile von ihm verspeist hatte. Das erste Urteil des Landgerichts Kassel, das den Mann aus dem hessischen Rotenburg wegen Totschlags mit achteinhalb Jahren Haft bestraft hatte, war vom BGH aufgehoben worden.
Verteiliger schließen Gang nach Karlsruhe nicht aus
«Wir wollen, dass in diesem noch nicht dagewesenen Fall durch Ausschöpfung des Rechtswegs endgültig Klarheit geschaffen wird», sagte Ermel. Die Verteidigung wertet die Tat als «Tötung auf Verlangen». Ermel schloss auch eine Verfassungsbeschwerde nicht aus, falls die Revision nicht erfolgreich sein sollte.
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