Keine Angst mehr vor Abmahnungen – Update-Service der Kanzlei MICHAEL
Für Online-Händler ist es kaum noch möglich, Waren und Dienstleistungen im Internet rechtssicher anzubieten. Wer im Internet handelt, muss eine fast unüberschaubare Anzahl an gesetzlichen Vorschriften beachten. Im Online-Handel müssen je nach Warensortiment unter anderem folgende Informations- und Kennzeichnungspflichten erfüllt werden: Fernabsatzrechtliche Belehrungspflicht (Widerrufsbelehrung), Hinweispflichten nach der Verpackungsverordnung und der Batterie- verordnung, Pflichtangaben nach der Preisangabenverordnung, Rohstoffgehaltsangaben nach dem Textilkennzeichungsgesetz, Impressumspflichten nach dem Telemediengesetz….
Damit Sie sich nicht ständig mit neuen Abmahnungen auseinandersetzen müssen, sondern sich auf den Verkauf Ihrer Waren konzentrieren konzentrieren können, bieten wir Ihnen einen Update-Service an, der Ihren Online-Shop immer auf dem aktuellen Stand der Rechtslage bringt. Kontaktieren Sie uns einfach kurz telefonisch (02332/7041-28) oder per E-Mail und wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Überarbeitung Ihrer Internetpräsenz.
Unser Angebot umfasst unter anderem folgende Leistungen:
-
Anfertigung einer Widerrufsbelehrung
-
Anfertigung eines vollständigen Impressums
-
Anfertigung datenschutzrechtlicher Erklärungen
-
Anfertigung der Hinweispflichten nach der Verpackungsverordnung und der Batterieverordnung
-
Überprüfung der Preisangaben und der Angaben zu Versandkosten
-
Überprüfung von Werbeaussagen
-
Anfertigung individuell angepasster AGB
-
Regelmäßiger Nachcheck der Internetpräsenz im Rahmen der Update-Betreuung
Damit Ihre Internetpräsenz nicht nur zum Zeitpunkt der Überprüfung, sondern auch in Zukunft vor Abmahnungen sicher ist, bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Nachcheck an. Sobald sich eine Änderung der Rechtsprechung oder der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ergeben sollte, werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie darauf hinweisen, wie Sie die Änderungen in Ihre Internetpräsenz einzupflegen haben.
« LG Essen: Fehlende Informationen im Impressum sind wettbewerbswidrig BGH: Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwalt einschalten »