MICHAEL Rechtsanwaelte

LG Dresden und LG Leipzig: AGB sind Pflicht !

Sowohl das Landgericht Dresden als auch das Landgericht Leipzig haben entschieden, dass Online-Händler im Rahmen ihrer AGB darüber informieren müssen, wie die Verträge auf ihren Internetseiten zustande kommen. Wer einen Hinweis zum Vertragsschluss unterlässt, kann nach Auffassung der Gerichte sogar wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt werden. 

Das Landgericht Dresden hat durch Beschluss vom 4 Januar 2008 (Az.: 44 HK O 433/07EV) entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn ein Online-Händler in seinem Online-Shop keine Informationen darüber bereithält, wie er das Zustandekommen der Verträge auf seiner Website regelt. Nach Auffassung des Gerichts verstößt der Online-Händler gegen § 1 Nr. 1 Absatz 4, 2. Halbsatz der BGB InfoVO, wenn er den Käufern keinen Hinweis über das Zustandekommen der Verträge erteile. Das Gericht kam nahm überdies an, dass es sich bei dieser Norm um eine wichtige Marktverhaltensregel handele und damit Mitbewerber zur Abmahnung berechtigt seien. Ein Verbraucher oder ein Konkurrent könne ohne einen solchen Hinweis nämlich nicht erkennen, ob es sich bei dem Angebot in dem Online-Shop um eine bloße „inivitatio ad offerendum“ oder schon um ein verbindliches Angebot handele, welches mit einem Klick angenommen werden kann. Für den Käufer sei nicht ersichtlich, ob er bereits durch einen abeschließenden Klick einen wirksamen Kaufvertrag abschliessen könne oder ob noch eine Annahme seitens des Verkäufers erforderlich sei. 

Die gleiche Auffassung hat das Landgericht Leipzig (Beschluss vom 28. Dezember 2007 – Az. 06HK O 4379/07) für Verträge angenommen, die bei eBay abgeschlossen werden. Nach der Entscheidung des Gerichts müssen auch eBay-Händler die Verbraucher über die Schritte  informieren, die zum Vertragsschluss führen, insbesondere durch welche Erklärung der Käufer eine Bindung eingeht und durch welche Handlung/Erklärung der Vertrag zustande kommt.

Zur Vermeidung einer Abmahnung können wir daher jedem Online-Händler nur empfehlen, im Rahmen der AGB über die Details des Vertragsschlusses zu informieren. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung einer rechtssicheren Internetpräsenz behilflich. Kontaktieren Sie uns einfach kurz telefonisch (02332/7041-28) oder per E-Mail und wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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