LG Potsdam: Private Krankenversicherung muss Beitragserhöhungen zurückzahlen
Das Landgericht Potsdam ( Urteil vom 27. 9. 2017 – 6 S 80/16)) hat entschieden, dass die private Krankenversicherung Axa ihre Beiträge zu Unrecht erhöht hat. Die Versicherung ist danach verpflichtet, sämtliche Beitragserhöhungen an ihren Kunden zurückzuzahlen.
Nach § 203 Abs. 2 S. 1 VVG sind Prämienerhöhungen bei Krankenversverträgen nur wirksam, wenn ein unabhängiger Treuhänder der Prämienanpassung zugestimmt hat. Den Beitragserhöhungen der Axa hat zwar ein Treuhänder zugestimmt. Nach Auffassung des Landgerichts Potsdam sei der Treuhänder jedoch nicht unabhängig gewesen. Der Treuhänder sei im maßgeblichen Zeitraum mit der Prüfung aller von der Axa vorgenommenen Prämienanpassungen befasst gewesen und habe dafür eine jährliche Vergütung von mindestens 150.000 € erhalten, die mehr als 30 % seiner Gesamteinkünfte ausgemacht habe. Unter diesen Umständen könne nicht mehr von einer unbeeinflussten Amtsausführung des Treuhänders ausgegangen werden.
Auf die Krankenversicherungen könnten nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe zukommen. Ein Rückzahlungsanspruch verjährt jeweils taggenau 10 Jahre nach der Zahlung. Wer in den letzten 10 Jahren eine Beitragserhöhung von seiner privaten Krankenversicherung erhalten hat, sollte diese daher von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Wenn sich nämlich herausstellt, dass nicht nur bei der AXA Krankenversicherung, sondern auch bei anderen Krankenversicherern der beauftragte Treuhänder nicht unabhängig war, können auch dort die Beitragserhöhungen zurückgefordert werden.
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