MeinBranchenbuch.de – Pressemitteilung
Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare zu MeinBranchenbuch.de
Eine böse Überraschung könnten tausende Freiberufler und Gewerbetreibende in Deutschland erleben, wenn sie nach dem Sommerurlaub in diesen Tagen in ihren Briefkasten schauen. Das Rostocker Unternehmen Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH verschickt derzeit Rechnungen in Höhe von 1249,03 € für einen Eintrag im „Branchenbuch“. Gleichzeitig wird den Gewerbetreibenden eine Kopie des entsprechenden Auftragsformulars übersandt, mit dem dieser Eintrag bestellt worden ist.
„Im konkreten Fall ist den Betroffenen zu raten, die Rechnungen nicht zu begleichen“, rät Rechtsanwalt Christian Solmecke. Zwar sei es richtig, dass die Betroffenen ein entsprechendes Formular mit der Überschrift „Branchenbuch“ und dem jeweiligen Namen der Stadt (z.B. München, Düsseldorf, Berlin oder Hamburg) unterschrieben haben. Das Formular war jedoch mit der Überschrift „Korrekturabzug“ versehen und zudem noch mit einem gelben Briefkopf ausgestattet. Sehr schnell konnte hier der Eindruck entstehen, dass es sich um den Korrekturabzug für einen kostenlosen Grundeintrag in den gelben Seiten handelt. „Allen Betroffenen ist zu raten, den vermeintlichen Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung beziehungsweise wegen Irrtums unverzüglich anzufechten“, erklärt Solmecke, der in der Gevelsberger Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare mittlerweile mehr als 70 dieser Fälle bearbeitet.
Unklar ist, was mit dem vermeintlichen Auftrag für 1249,03 € überhaupt gekauft worden ist. Im Kleingedruckten des entsprechenden Formulars heißt es dazu: „Die Daten werden auf dem Internetportal www.meinBranchenbuch.de unter dem regionalen Branchenbuch ihres Ortes beziehungsweise ihrer Region veröffentlicht.“ Anders als der Name „Branchenbuch Hamburg“ etwa vermuten lässt, ist hier also überhaupt nicht geplant, tatsächlich ein Branchenbuch – wie etwa die Gelben Seiten – zu veröffentlichen. Es existiert nur die Internetseite www.meinBranchenbuch.de, die weitgehend unbekannt ist. Der Werbeeffekt eines solchen 2498,06 € teuren Eintrags (der vermeintliche Vertrag wird für 2 Jahre geschlossen) geht daher gegen Null.
Nahezu das gleiche Formular wurde bereits in den Jahren 2004 (obb-onlinebranchenbuch.com) und 2005 (branchenklick.de) verwendet. Seinerzeit hat die Firma DeTeMedien, die für die Gelben Seiten verantwortlich ist, die weitere Verbreitung des Formulars stoppen lassen. In einer einstweiligen Verfügung entschied das LG Hamburg, dass der mit gelbem Briefkopf versehene „Korrekturabzug“ irreführend sei, da er zu sehr an die Gelben Seiten erinnere. Optisch sehen die meisten Adressbuchseiten, die mit diesen Methoden beworben werden, übrigens oft sehr ansprechend aus. Nur sind sie absolut unbekannt und damit für Gewerbetreibende wertlos.
„Die Masche mit verwirrenden Formularen Gewerbetreibende zum Abschluss eines Vertrages, den sie eigentlich nicht wünschen, zu überlisten, ist nicht neu. Seit es das Internet gibt haben diese Machenschaften aber erschreckende Ausmaße angenommen“, macht Rechtsanwalt Solmecke deutlich. „Täglich erhalten wir Anfragen von Betroffenen aus ganz Deutschland, die wir zu den Erfolgsaussichten in dieser Sache beraten. Das entsprechende Formular scheint tausendfach verschickt worden zu sein.“ Auf der Internetseite www.rae-michael.de sind täglich aktuelle Informationen zu diesem Thema sowie ein Muster des entsprechenden Formulars abrufbar.
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