MICHAEL Rechtsanwaelte

MR Branchen und Telefon verliert auch in der Berufungsinstanz

Auch in der zweiten Instanz hat MR Branchen und Telefon das gegen ein betroffenes Unternehmen geführte Musterverfahren verloren. Das Landgericht Rostock hat durch Beschluss vom 11.07.2008  die Berufung von MR Branchen und Telefon zurückgewiesen. Rechtsmittel sind gegen diesen Beschluss nicht statthaft. Die Revision hat das Landgericht nicht zugelassen. Die Entscheidung wird somit rechtskräftig werden, so dass nun für alle Betroffenen endlich Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Wer an MR Branchen und Telefon keine Zahlungen geleistet hat, kann die Angelegenheit nunmehr als erledigt betrachten. Sollte MR Branchen und Telefon in Zukunft weiterhin Zahlungsaufforderungen verschicken, empfehlen wir, diese vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Rostock unberücksichtigt zu lassen.

Wer bereits an MR Branchen und Telefon gezahlt hat, kann die geleisteten Beträge zurückverlangen. Nach der Entscheidung des Landgerichts sind sämtliche Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt. Es besteht daher ein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch. Wenn auch Sie an MR Branchen und Telefon Zahlungen geleistet haben, kontaktieren Sie uns einfach kurz telefonisch (02332/7041-28) oder per E-Mail (tarrach@rae-michael.de). Wir beraten Sie dann zu der weiteren Vorgehensweise.

Das Landgericht Rostock hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Entgeltregelung im Rahmen der AGB eine überraschende Klausel darstellt und deshalb gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Sie sei auf Grund ihrer konkreten Einfügung in das Gesamtbild des Vertragsformulars derart ungewöhnlich und überraschend, dass der Empfänger des Formulars nicht mit ihr zu rechnen brauchte. 

Auf die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung kam es danach überhaupt nicht mehr an. Dies hat zur Folge, dass Zahlungsansprüche seitens MR Branchen und Telefon sogar auch dann unbegründet sind, wenn die Verträge nicht innerhalb der Anfechtungsfrist von 1 Jahr angefochten worden sind.  

Nachstehend finden Sie den vollständigen Beschluss des Landgerichts Rostock (Beschluss vom 11.07.2008).

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