Neuer Referentenentwurf zur GmbH-Reform wird kritisiert
Der am 29.05.2006 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums des GmbH-Rechts blieb nicht von Kritik verschont. Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion forderten zusätzlich zur Modernisierung der GmbH die Schaffung einer Rechtsform ähnlich der britischen «Limited».
Vorschlag für neue Rechtsform
Die CDU/CSU–Bundestagsfraktion hat den vorgelegten Referentenentwurf zur GmbH-Reform nicht uneingeschränkt begrüßt. Wolfgang Bosbach und der rechtspolitische Sprecher, Jürgen Gehb, kritisierten, die im Referentenentwurf vorgesehene Herabsetzung des Mindestkapitals dürfe nicht zu einer Belastung oder gar Abwertung der bestehenden GmbH und damit zu einer «GmbH light» führen. Es sei auch die Möglichkeit zu diskutieren, ob die Modernisierung nicht durch eine Erweiterung einer neuen Rechtsform im deutschen Gesellschaftsrecht begleitet werden sollte. Dies könne eine Antwort auf die Herausforderung durch die britische «Limited» sein. Mehr als 30.000 Neugründungen der Limited in Deutschland bei unveränderter Zahl von GmbH-Neuanmeldungen würden zeigen, dass viele Unternehmer in der GmbH generell keine Alternative zur Umsetzung ihrer Geschäftsideen sehen.
Merk bemängelt fehlende Grundsatzaussage zum Stammkapital
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) bewertete die Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur GmbH-Reform als unzureichend. Das Bundesministerium hielte sich bedeckt mit der Frage, welche Bedeutung das Stammkapital in Zukunft haben solle. Mit der geplanten Herabsenkung auf 10.000 Euro könne weder ein ausreichender Gläubigerschutz erreicht werden noch stelle dies eine ausreichende Kapitalbasis für ein solides Unternehmen dar. Merk sagte, wenn Deutschland im Gesellschaftsrecht europaweit wettbewerbsfähig bleiben wolle, bedürfe es einer grundlegenden Weichenstellung. Dies könne entweder eine Erhöhung des Stammkapitals oder eine Absenkung des Mindeststammkapitals auf ein Euro sein.
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