Neues Melderecht ab 1. November 2015
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sich die Mieter bei der zuständigen Behörde anmelden. Ab dem 1. November 2015 benötigen sie hierfür eine Bestätigung des Vermieters. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. Ein Auszug muss nur gemeldet und vom Vermieter bestätigt werden, wenn der Mieter ins Ausland zieht. Haus & Grund rät allen Vermietern, ihrer Mitwirkungspflicht bei der Anmeldung nachzukommen und die Bestätigung rechtzeitig abzugeben. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Ein neuer Mieter ist verpflichtet, sich um die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zu kümmern. Sein Vermieter muss ihn dabei lediglich unterstützen. Haus & Grund rät, unbedingt die amtlichen Formulare zu verwenden, die die Meldebehörden bereithalten. Der Vermieter kann den Einzug eines neuen Mieters auch elektronisch bestätigen. Vermieter, die diesen Weg wählen möchten, sollten sich vorab bei ihrer Meldebehörde über die technischen Details informieren.
Vermieter erhalten mit dem neuen Meldegesetz nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. So müssen die Meldebehörden dem Vermieter mitteilen, ob sich die meldepflichtige Person tatsächlich angemeldet hat. Unter bestimmten Umständen müssen Behörden auch die Namen der in einer Wohnung gemeldeten Personen dem Vermieter nennen.
Gern stehen Ihnen unsere Mietrechtsspezialisten Maike Schulte-Hermes und Wolfgang Hermes bei Rückfragen zur Verfügung!
Quelle: Haus und Grund Westfalen, Pressemitteilung
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