MICHAEL Rechtsanwaelte

OVG Saarland: Meldeauflage für Fu

Nach dem Niedersächsischen OVG hat nunmehr auch das OVG Saarland die polizeilichen Meldeauflagen für einen Fußballfan bestätigt. Mit Beschluss vom 19.06.2006 (Az.: 6 F 27/06) hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes den gegen das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken gerichteten Eilantrag eines saarländischen Fußball-Fans zurückgewiesen, mit dem er sich gegen die polizeiliche Auflage gewandt hat, sich während der Fußballweltmeisterschaft zwischen dem 09.06.2006 und 21.06.2006 zu bestimmten Uhrzeiten bei der zuständigen Polizeiinspektion zu melden.


Das Gericht teilt die Auffassung der Antragsgegnerin, wonach bei dem aufgrund früherer Auffälligkeiten bei Fußballspielen in der Datei „Gewalttäter Sport“ geführten Antragsteller die Gefahr besteht, dass er anlässlich der Weltmeisterschaft zu Spielorten reisen werde, um dort an gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen. Diese Bewertung werde nachhaltig dadurch bestätigt, dass gegenüber dem Antragsteller sowohl vom Polizeipräsidium der Stadt Frankfurt am Main als auch von der Stadt Kaiserslautern Aufenthalts- bzw. Betretensverbote verhängt worden seien. Außerdem habe sich der Antragsteller gegenüber dem Kontaktbeamten der Polizei selbst als Mitglied der „Saarszene Invincibles“ bezeichnet und Angaben zur Vorgehensweise der Hooligan-Szene gemacht. Darauf, dass frühere einschlägige strafrechtliche Verurteilungen bereits im Strafregister gelöscht seien, könne sich der Antragsteller nicht berufen. Maßgeblich komme es auf die Zugehörigkeit des Antragstellers zur Hooligan-Szene an, durch die die Gewaltbereitschaft dieser Personen gefördert und deren Gewaltanwendung psychologisch gestützt werde. Damit sei die gegen den Antragsteller gerichtete Meldeauflage mit Blick auf die Hochwertigkeit der zu schützenden Rechtsgüter auch verhältnismäßig.
Gegen diese Entscheidung ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes gegeben.

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