OVG: Schiiten im Irak nicht mehr politisch verfolgt
Nach dem Sturz von Saddam Hussein werden Schiiten im Irak nicht mehr politisch verfolgt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Im Jahre 2000 stellte das damalige Bundesamt für die Anerkennung politischer Flüchtlinge fest, dass die Kläger wegen politischer Verfolgung nicht in den Irak abgeschoben werden dürfen. Im Oktober 2004 widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese Entscheidung. Die hiergegen erhobene Klage hat bereits das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Die für die Annahme einer politischen Verfolgung der Kläger maßgeblichen Umstände hätten sich erheblich verändert. Anlass für ihre Flucht aus dem Irak im Jahre 2000 sei die Gegnerschaft der schiitischen Bevölkerung zu Saddam Hussein und dessen damaligen Regime gewesen. Nach dem Sturz des früheren Diktators sei eine Verfolgung der Kläger zwischenzeitlich jedoch ausgeschlossen, so das Oberverwaltungsgericht.
Urteil vom 11. August 2006; Aktenzeichen 10 A 10783/05.OVG
« Der SPIEGEL berichtet über MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft BFH: Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung bei Arbeitnehmern ist verfassungswidrig »