Patent- und Markenamt warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt eindringlich vor unseriösen Geschäftspraktiken privater Unternehmen, die in Zusammenhang mit der Anmedlung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt stehen.
Wer in der Vergangenheit beim Patent- und Markenamt die Eintragung eines Schutzrechts beantragte, fand häufig nur kurze Zeit später eine Zahlungsaufforderung von einem privaten Unternehmen in seiner Post wieder. Da die Rechnungen unter Verwendung behördenähnlicher Bezeichnungen ausgestellt werden und den Anschein amtlicher Formulare erwecken, gehen viele Rechungsempfänger davon aus, es handele sich dabei um eine Zahlungsaufforderung des Deutschen Patent- und Markenamtes. Die Schreiben enthalten detaillierte Angaben wie das Aktenzeichen, den Anmeldetag und den Veröffentlichungstag. Zum Teil werden den Schreiben Ausdrucke aus dem amtlichen Marken-, Geschmacksmuster- beziehungsweise Patentblatt beigefügt. So entsteht beim Empfänger, der mit dem Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nicht vertraut ist, der Eindruck, es handele sich bei dem Schreiben um eine amtliche Zahlungsaufforderung. Tatsächlich stehen die Rechnungen jedoch in keinem Zusammenhang mit den Leistungen des Patent- und Markenamtes.
Auf diese Weise haben sich bereits zahlreiche Anmelder täuschen lassen und den geforderten Betrag sogleich überwiesen. Eine brauchbare Gegenleistung für ihre Zahlung erhalten sie nicht. Die Anmeldung in ein nichtamtliches Register entfaltet keinerlei Schutzwirkung. Ein wirksamer Rechtsschutz kann nur durch die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erlangt werden.
Wenn bereits eine Zahlung geleistet wurde, besteht möglicherweise ein Rückzahlungsanspruch, weil die Anmeldung ggf. wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Durch die Anfechtung verliert die Zahlung ihre Rechtsgrundlage, so dass ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung geltend gemacht werden kann.
Im einzelnen warnt das Deutsche Patent- und Markenamt vor Zahlungsaufforderungen folgender Unternehmen:
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PV Patentverlag Ltd.
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SRV Schutzrechtverlag Ltd.
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VFV Verlag für Veröffentlichungen
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Matic-Verlagsgesellschaft mbH
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DHV Deutscher Handelsregisterverlag AG
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IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation
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AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.
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WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG
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WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel