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Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen rund um den Erwerb, die Nutzung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien. Wir beraten und unterstützen Sie in allen damit verbundenen Rechtsfragen. Unser Leistungsspektrum umfasst verschiedene Bereiche:

1. Eigentum und Besitz:

  • Wir klären für Sie die Unterschiede zwischen Eigentum und Besitz:
    • Eigentumsrecht: Die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Immobilie.
    • Besitzrecht: Die tatsächliche Nutzung und Kontrolle einer Immobilie, etwa durch Mieter oder Pächter.
    • Grundbuchrecht: Alle Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte Dritter sind im Grundbuch eingetragen.

2. Kauf und Verkauf von Immobilien:

  • Wir begleiten Sie rechtssicher beim Immobilienerwerb oder -verkauf:
    • Kaufvertrag: Muss notariell beurkundet werden.
    • Eigentumsübergang: Erfolgt erst mit der Eintragung ins Grundbuch.
    • Maklerrecht: Regelungen zu Maklerprovisionen und Verträgen.

3. Finanzierung und Belastungen:

  • Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zur Immobilienfinanzierung und Absicherung:
    • Hypotheken und Grundschulden zur Sicherung von Immobilienkrediten.
    • Wohn- und Nutzungsrechte, etwa Nießbrauchrecht oder Wohnrecht auf Lebenszeit.
    • Vorkaufsrechte, die z. B. Gemeinden oder Mietern zustehen können.

4. Miet- und Pachtrecht:

  • Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung und Durchsetzung von Miet- und Pachtverträgen:
    • Wohnungsmietrecht: Schutz des Mieters, Kündigungsregeln, Mietpreisbremse.
    • Gewerbemietrecht: Freiere Vertragsgestaltung als bei Wohnraum.
    • Pachtrecht: Nutzung einer Immobilie oder eines Grundstücks gegen Entgelt.

5. Bau- und Planungsrecht:

  • Wir beraten Sie bei Bauprojekten und deren rechtlichen Rahmenbedingungen:
    • Baugenehmigungen und Bebauungspläne.
    • Nachbarrecht, einschließlich Abstandsflächen, Lärmschutz und Grenzbebauung.
    • Denkmalschutzrecht für denkmalgeschützte Immobilien.

6. Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht):

  • Wir vertreten Ihre Interessen in Wohnungseigentümergemeinschaften:
    • Eigentümergemeinschaften, etwa bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen.
    • Hausverwaltung und Instandhaltung.
    • Teilungserklärung, die die Eigentumsverhältnisse innerhalb eines Gebäudes regelt.

7. Zwangsversteigerung und Enteignung:

  • Wir stehen Ihnen auch in schwierigen Situationen zur Seite:
    • Zwangsversteigerung, falls Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
    • Enteignung, wenn der Staat eine Immobilie für öffentliche Zwecke in Anspruch nimmt (gegen Entschädigung).

Ob beim Kauf, der Finanzierung oder der Verwaltung von Immobilien – wir unterstützen Sie mit unserer Fachkenntnis im Immobilienrecht und setzen Ihre Interessen durch.

Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht:

  • Andreas Müller

    Rechtsanwalt
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  • Tristan Niemann

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  • Maike Schulte-Hermes

    Rechtsanwältin und Notarin
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  • Wolfgang Hermes

    Rechtsanwalt und Notar a.D.
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