LG Frankfurt a.M.: Verbreitung von Inhaltsmitteilungen fremder Texte („abstracts“) im Internet ist zulässig
26. November 2006Die Verbreitung von Inhaltsmitteilungen fremder Texte, sogenannter „Abstracts“, verstößt weder gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers, noch gegen das Wettbewerbs- oder das Markenrecht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden und damit eine Unterlassungsklage der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) gegen den Internet-Anbieter «Perlentaucher» abgewiesen (Urteil vom 23.11.2006, Az.: 2-03 O 172/06). In einem zweiten Verfahren […]