AG Frankfurt a.M.: Telefonanbieter müssen Kunden auf mögliche Netzfehler hinweisen
5. Februar 2008Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat entschieden (Az. 32 C 1949/07-48), dass Telefonanbieter ihre Kunden auf mögliche Netz- und Übertragungsfehler und damit zusammenhängende Kosten hinweisen müssen. Das Gericht hat die Klage eines Inkassountnernehmens, das im Auftrag eines Telefonanbieters etwa 2.500 € einklagen wollte, abgewiesen. Die überhöhten Rechnungen waren in dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall dadurch zustande […]