LG Mannheim: Anschlu
23. März 2007von Rechtsanwalt Christoph Wink Das LG Mannheim hat am 29.09.06 (7 O 76/06) entschieden, dass ein (Telefon- bzw. Internet-) Anschlußinhaber bei einer Urheberrechtsverletzung durch einen Familienangehörigen nicht zwangsläufig als Störer in Anspruch genommen werden kann. Das Urteil liegt nunmehr im Volltext vor und kann über JurPC eingesehen werden.