BGH: Unwirksamkeit isolierter Endrenovierungsklauseln
19. September 2007Mit Urteil vom 12.09.07 (VIII ZR 316/06) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine formularvertragliche Endrenovierungspflicht des Mieters auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen („isolierte Endrenovierungsklausel“) in Wohnraummietverträgen unwirksam sei. Eine solche Klausel benachteilige den Mieter unangemessen i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.