BGH: Rücktritt vom Erbvertrag
9. Februar 2011Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass ein Rücktrit von einem Erbvertrag dann möglich ist, wenn im Erbvertrag vereinbarte Pflegeleistungen nicht erbracht wurden. Die amtlichen Leitsätze des BGH: 1. Ist mit einem Erbvertrag, durch den der Erblasser den Bedachten zum Erben bestimmt, ein gegenseitiger Vertrag unter Lebenden verbunden, in dem der Bedachte sich zum Erbringen von […]