BGH: Fehlverhalten des Mieterschutzvereins wird dem Mieter zugerechnet
27. Oktober 2006Die ordentliche Kündigung eines Vermieters ist berechtigt, wenn der Mieter unberechtigt Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von insgesamt mehr als zwei Monatsmieten einbehalten hat. Dies gilt nach Auffassung des Bundesgerichthofs auch dann, wenn der Mieter vom Mieterschutzverein fahrlässig falsch beraten wurde. Dem Mieter sei dann das Verschulden des Mieterschutzvereines gemäß § 278 BGB zuzurechnen (Urteil vom 25.10.2006, Az.: VIII ZR 102/06).