BVerfG schwächt Schutz von E-Mails und Handy-Daten
6. März 2006Nach einem Urteil des BVerfG vom 02.03.2006 fallen die auf Handys und Computern gespeicherten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nicht mehr unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Der Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses umfasst zwar den Inhalt und die näheren Umstände des Fernmeldevorganges – wie Häufigkeit, Dauer und Zeitpunkt der Verbindung – er endet […]