OLG Hamm: Autofahrer dürfen ihr Handy während der Fahrt nicht in die Hand nehmen
22. September 2006Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 12.07.2006 liegt eine verbotene Benutzung eines Mobilfunktelefons durch einen Fahrzeugführer auch dann vor, wenn der Fahrer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um vom Handydisplay eine dort gespeicherte Telefonnumer abzulesen (AZ: 2 Ss Owi 402/06).