BGH: Zwischenablesekosten bei Mieterwechsel sind keine Betriebskosten
22. August 2008von Rechtsanwalt Christoph Wink Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mit Urteil vom 14. 11. 2007 (VIII ZR 19/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten darstellen, die in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelung dem […]