LSG Darmstadt: Land Hessen muss Asthmabehandlung am Toten Meer bezahlen
18. Oktober 2006Das Landesversorgungsamt muss einem Schwerbehinderten, dessen Asthma bronchiale auf eine Schädigung bei der Bundeswehr zurückgeht, eine Kur am Toten Meer bezahlen, wenn im Inland keine erfolgversprechenden Therapien möglich sind. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 25.9.2006 (AZ L 1 KR 1202/03).