LG Coburg: Beleidigung anderer Mietparteien kann Kündigung ohne Abmahnung rechfertigen
11. Dezember 2008Mit Beschluss vom 17.11.08 (32 S 85/08) hat das LG Coburg entschieden, dass derjenige, der „in einem Mietshaus die anderen Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktiert“ einen Grund setzt, welcher zum Ausspruch einer Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – berechtigt.