LAG Sachsen: 3-Wochenfrist des § 4 S.1 KSchG gilt nicht für Eigenkündigung des Arbeitnehmers
17. April 2008Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis und macht er später die Unwirksamkeit dieser Kündigung geltend, so ist er nach der Entscheidung des LAG Sachsen vom 16.11.2007 (2 Sa 100/07) nicht an die Drei-Wochen-Frist des § 4 S.1 KSchG gebunden. Die Norm findet auf eine arbeitnehmerseitige Eigenkündigung keine Anwendung.