LG Bad Kreuznach: Keine einstweilige Verfügung bei negativer eBay-Bewertung
12. Oktober 2006Nach einem Beschluss des Landgerichts Bad Kreuznach vom 13.07.2006 (Az.: 2 O 290/06) kann sich ein ebay-Händler gegen negative Bewertungen seiner Person und seiner Ware auf den Seiten des Internet-Auktionshauses grundsätzlich nicht mit einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen. Dafür fehle es bereits an der erforderlichen Wiederholungsgefahr.