LG Bochum: Unwirksame AGB-Klauseln zum Nachteil der Verbraucher sind wettbewerbswidrig
29. Juli 2008Das Landgericht Bochum hat mit Beschluss vom 18.07.2008 (Az. 13 O 128/05) entschieden, dass unwirksame AGB-Klauseln, die die Verbraucher in unzulässiger Weise benachteiligen, wettbewerbswidrig sind.