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16. Mai 2007 Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 09.03.2006 und vom 21.04.2006 (308 O 139/06) seine Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit von Eltern (Anschlussinhabern) für durch ihre minderjährigen Kinder begangene Urheberrechtsverletzungen bestätigt.
23. März 2007von Rechtsanwalt Christoph Wink Das LG Mannheim hat am 29.09.06 (7 O 76/06) entschieden, dass ein (Telefon- bzw. Internet-) Anschlußinhaber bei einer Urheberrechtsverletzung durch einen Familienangehörigen nicht zwangsläufig als Störer in Anspruch genommen werden kann. Das Urteil liegt nunmehr im Volltext vor und kann über JurPC eingesehen werden.