Landessozialgericht Hessen: „Passivraucher“ dürfen fristlos kündigen
15. Mai 2007Nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes (Az: L 6 AL 24/05) dürfen zum „Passivrauchen“ gezwungene Arbeitnehmer sofort kündigen.
Nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes (Az: L 6 AL 24/05) dürfen zum „Passivrauchen“ gezwungene Arbeitnehmer sofort kündigen.
Das Landesversorgungsamt muss einem Schwerbehinderten, dessen Asthma bronchiale auf eine Schädigung bei der Bundeswehr zurückgeht, eine Kur am Toten Meer bezahlen, wenn im Inland keine erfolgversprechenden Therapien möglich sind. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 25.9.2006 (AZ L 1 KR 1202/03).